Ablauf

Ablauf eines Projekts

Voraussetzung für den Übertritt der Arbeitnehmer in die Transfergesellschaft ist die Unterzeichnung eines sogenannten „Dreiseitigen Vertrages“ und die Teilnahme an einem zweitägigen Profiling.

Der „Dreiseitige Vertrag“ heißt nicht Dreiseitiger Vertrag, weil er lediglich drei Seiten hat, sondern weil er von drei Parteien unterschrieben werden muss. Der „Dreiseitige Vertrag“ wird sowohl vom Arbeitgeber und dem einzelnen Arbeitnehmer, als auch von der Transfergesellschaft a+b unterschrieben. Hierin wird vereinbart, dass das Arbeitsverhältnis zwischen dem Arbeitgeber und dem Arbeitnehmer endet und der Arbeitnehmer gleichzeitig ein sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis mit der Transfergesellschaft a+b abschließt. Der „Dreiseitige Vertrag“ wird üblicherweise auf einer Betriebsversammlung ausgeteilt, bei der alle Arbeitnehmer ausführlich über den Interessenausgleich, den Sozialplan und die Errichtung der Transfergesellschaft informiert werden. Daran anschließend haben die Arbeitnehmer üblicherweise zehn Tage Zeit, um sich zu überlegen, ob sie in die Transfergesellschaft a+b übertreten und den „Dreiseitigen Vertrag“ unterschreiben wollen.

Weitere Voraussetzung für den Übertritt in die Transfergesellschaft a+b ist die Teilnahme an einem zweitägigen Profiling. Hierbei werden die Arbeitnehmer in Gruppen eingeteilt und von der a+b zu einem zweitägigen Seminar (dem sog. Profiling) eingeladen. Inhalt des zweitägigen Profiling sind unter anderem die Datenerhebung der einzelnen Arbeitnehmer, die Erfassung der Fach- und Sozialkompetenzen, sowie die Erarbeitung der Ziele des einzelnen Arbeitnehmers innerhalb der Transferzeit, aber auch Themen wie die Verarbeitung der Trennung vom alten Unternehmen. Hierzu dienen Einzel- sowie Gruppengespräche, die Erstellung der Erstplanung und einer Zielvereinbarung sowie die Aushändigung einer Transfermappe.

Projektbeginn

Haben die Arbeitnehmer am zweitägigen Profiling teilgenommen und den „Dreiseitigen Vertrag“ unterzeichnet, dient das persönliche Leistungs- und Qualifikationsprofil, das die Arbeitnehmer gemeinsam mit der a+b während des zweitägigen Profilings erstellt haben, als Grundlage für die berufliche Neuorientierung und das Bewerbertraining. Hierzu gehört die Erstellung von Bewerbungsunterlagen, die Erarbeitung von Bewerbungsstrategien, das Training von Vorstellungsgesprächen, Assessment-Centern, ebenso wie eine weitergehende Strategieplanung, Qualifizierungskonzept, Standortbestimmung und Zielfindung. Darüber hinaus ist die a+b bei der individuellen Recherche sowie der Netzwerkarbeit mit potentiellen Arbeitgebern behilflich. Hierzu bietet die a+b neben Einzel- und Gruppencoaching, auch Trainings während der Neuorientierung, der Bewerbungsphase und in der Probezeit bei einem neuen Arbeitgeber an. Die Bandbreite der Unterstützung durch a+b geht von Tagesseminaren bis zu langfristigen Umschulungsmaßnahmen, je nach den individuellen Bedürfnissen der Arbeitnehmer.

Projektende

Die a+b Transfergesellschaft wird ihrer sozialen Verantwortung gerecht und steht den Arbeitnehmern auch nach der Beendigung mit Rat und Tat zur Seite. Selbst die Rückkehr in die a+b nach dem Scheitern eines Arbeitsversuchs bei einem neuen Arbeitgeber ist im Rahmen der Höchstbefristungsdauer von zwölf Monaten möglich.

Sollte sich im Einzelfall nach dem Ende der Laufzeit in der Transfergesellschaft die Arbeitslosigkeit nicht vermeiden lassen, bleibt die Berechnungsgrundlage für das Arbeitslosengeld, das sozialversicherungspflichtige Bruttoeinkommen beim „alten“ Arbeitgeber. Sperr- und Ruhenszeiten beim Bezug von Arbeitslosengeld entstehen nicht, sodass der volle Anspruchszeitraum auf Arbeitslosengeld erhalten bleibt.