Es gibt eine Alternative zur Arbeitslosigkeit!

Die Transfergesellschaft a+b war eine der ersten Transfergesellschaften in Deutschland. Rechtsanwalt Thomas Gnann gründete die Transfergesellschaft a+b bereits im Jahr 1998 in Kooperation mit vier regionalen Gewerkschaftsvertretern aus den Geschäftsstellen Freiburg, Offenburg, Lörrach und Villingen-Schwenningen, um den in der Region betroffenen Arbeitnehmern eine Auffanglösung bei Personalabbau zu ermöglichen und so soziale sowie wirtschaftliche Probleme zu vermeiden.

Die Transfergesellschaft a+b hat in mehr als 250 Projekten rund 12.000 Menschen im gesamten südwestdeutschen Raum mit intensiver sozialer und wirtschaftlicher Betreuung helfen können und in der überwiegenden Zahl der Fälle durch Coaching, Jobvermittlung, Vermittlung von Praktika und fachlicher Qualifizierung Arbeitslosigkeit gänzlich vermeiden können.

In Kooperation mit den Betriebsräten, im Betrieb vertretenen Gewerkschaften sowie mit den Personal- und Unternehmensleitungen führen wir die betroffenen Mitarbeiter von der Enttäuschung über den Arbeitsplatzverlust zu neuer und existenzsichernder Arbeit.

Neben unserer jahrzehntelangen Erfahrung hilft Ihnen unsere zertifizierte Beratungsexpertise und unser helfender, unterstützender und menschlich zugewandter Beratungsansatz.

Fordern Sie uns heraus. Wir stehen an Ihrer Seite.

Betriebe und Unternehmen, die im Einvernehmen mit dem Betriebsrat eine Betriebsänderung durchführen, können mit Hilfe von Transfergesellschaften bei betriebsbedingten Entlassungen eine Alternative zur Arbeitslosigkeit schaffen. Den betroffenen Arbeitnehmern wird die Möglichkeit eingeräumt, im Anschluss an die Beendigung des Arbeitsverhältnisses, für einen befristeten Zeitraum in die Transfergesellschaft zu wechseln. Mit der Unterzeichnung eines sogenannten „Dreiseitigen Vertrages" wird zum einen ein Aufhebungsvertrag mit dem bisherigen Arbeitgeber geschlossen und gleichzeitig ein befristetes Arbeitsverhältnis mit der Transfergesellschaft begründet. So sind die Arbeitnehmer für einen befristeten Zeitraum sozial und finanziell abgesichert. Die Zeit in der Transfergesellschaft dient der beruflichen Weiterbildung und der Suche nach einem neuen Arbeitsverhältnis. Transfergesellschaften sind somit arbeitsmarktpolitische Instrumente, mit dem klaren Ziel Arbeitslosigkeit zu verhindern, Arbeitnehmer für bis zu zwölf Monate zu qualifizieren und weiterzubilden, und ihnen einen neuen Arbeitsplatz zu vermitteln. (Rechtsgrundlage der Tätigkeit einer Transfergesellschaft sind Transferleistungen in Form von Transfermaßnahmen und Transferkurzarbeitergeld (§§ 110, 111 Sozialgesetzbuch III).

Als Transfergesellschaft bietet die a+b regionale und teilweise bundesweite Transferlösungen bei der Durchführung von Betriebsänderungen an. Die a+b Transfergesellschaft ist ein wirkungsstarkes Gestaltungselement bei Unternehmensrisiken und Umstrukturierungen, die mit Hilfe staatlicher Förderungsgelder Arbeitnehmer vor Arbeitslosigkeit bewahrt, sie qualifiziert und möglichst nahtlos in eine neue Beschäftigung vermittelt. Hierbei wird die a+b Transfergesellschaft vor allem bei folgenden Maßnahmen von Betriebsräten, Gewerkschaften und Arbeitgebern hinzugezogen:

  • Einschränkungen und Stilllegung des ganzen Betriebs oder von wesentlichen Betriebsteilen
  • Verlegung des ganzen Betriebs oder von wesentlichen Betriebsteilen
  • Zusammenschluss mit anderen Betrieben oder Spaltung von Betrieben
  • grundlegenden Änderungen der Betriebsorganisation, des Betriebszwecks oder der Betriebsanlagen
  • Einführung grundlegend neuer Arbeitsmethoden und Fertigungsverfahren (§ 111 Betriebsverfassungsgesetz)
  • Die Anbindung an die Rechtsanwaltskanzlei Gnann, Thauer & Kollegen bietet im Rahmen der Interessenvertretung des Betriebsrats Schutz vor missbräuchlichem und übermäßigem Personalabbau.
  • Die Transfergesellschaft wird als „verlängerter Sozialplan“ eingesetzt.
  • Sie dient der Vermeidung von Massenarbeitslosigkeit bei Betriebsänderungen.
  • Sie bietet soziale und finanzielle Absicherung der Arbeitnehmer für einen vereinbarten befristeten Zeitraum.
  • Der bisherige Arbeitgeber übernimmt soziale Verantwortung und beteiligt sich auch finanziell an einer Auffanglösung für die Betroffenen.
  • Arbeitnehmer eines Herkunftsbetriebes werden jeweils in einem eigenen Projekt betreut und separat von allen anderen Projekten abgerechnet.
  • Einsatz der Projektmittel ausschließlich für die Belange der Arbeitnehmer.
  • Durchführung und Gestaltung der Projekte zugunsten der Arbeitnehmer.
  • Individualität und Flexibilität.
  • Mitbestimmung und Kontrolle durch einen eigens eingerichteten Projektbeirat, der sich aus einem Mitglied des Betriebsrats, einem Vertreter der Geschäftsleitung des abgebenden Betriebes und ggf. einem Gewerkschaftsvertreter zusammensetzt.
  • Langjährige Erfahrung in der Projektabwicklung.
  • Fachkompetente und engagierte Mitarbeiter.
  • Hohe Übertrittsquoten und hohe Vermittlungsquoten zeichnen unsere Arbeit aus.
  • Ein sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis bei Kurzarbeit Null, d. h. Null Stunden Arbeit.
  • Höhere finanzielle Absicherung (gegenüber dem Arbeitslosengeld) durch Aufzahlung auf das Transferkurzarbeitergeld.
  • Maßnahmen zur Verbesserung der Vermittlungschancen:
    • Profiling
    • Berufliches Orientierungsseminar
    • Bewerbertraining
    • Organisation und Durchführung von beruflichen Weiterbildungsmaßnahmen
    • Individuelle Beratung
    • Information rund um den Arbeitsmarkt
    • Vermittlung von Stellenangeboten
    • Praktika in allen Branchen und Berufen
  • Durchführung der Maßnahmen durch Bildungsträger, Trainer und professionelle Berater vor Ort.